Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die zentrale Regulierungsbehörde für Finanzunternehmen in Deutschland. Anleger im Forex-Bereich betrachten die BaFin als Garant für Sicherheit, da die Grundsätze der Regulierung in Deutschland besonders streng gelten. Doch neben der Kontrolle von Brokern hat die BaFin noch sehr viele andere Aufgaben. Aus diesem Grund sollen der Aufbau sowie die genauen Aufgaben der BaFin nun etwas genauer erklärt werden.
Das Recht der Finanzaufsicht in Deutschland ist durchaus vielschichtig und wird durch die BaFin in die Praxis überführt.
Die BaFin – wie ist die Behörde genau aufgebaut?
Die BaFin wurde im Mai 2002 ins Leben gerufen und entstand aus einem Zusammenschluss verschiedener Behörden:
- Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen
- Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel
- Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen
Mit der Bündelung der Aufgaben sollte sichergestellt werden, dass künftig keine Kompetenzüberschneidungen oder Regulierungslücken die Arbeit der Behörde behindern.
Wie sieht der Aufbau der BaFin genau aus?
Die BaFin gliedert sich in 4 große Fachbereiche, die jeweils wiederum zahlreiche Abteilungen für spezielle Aufgaben haben. Die folgende Tabelle zeigt, welche Abteilungen zu welchem Fachbereich gehören:
Fachbereich | Abteilungen |
Bankenaufsicht |
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Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht |
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Wertpapieraufsicht |
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Innere Verwaltung und Recht |
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Abbildung 1: Fachbereich und Abteilungen der BaFin, Quelle: BaFin
Daneben unterstehen dem Präsidenten der BaFin zusätzlich direkt die Abteilungen Strategie und Risiko (OE SR), Internationales, Finanzstabilität und Regulierung (IFR), Kommunikation (K).
Wie unabhängig ist die BaFin von der Politik?
Auch wenn die Finanzdienstleistungsregulierung in Deutschland als durchaus streng bezeichnet werden kann, ist die BaFin nicht wirklich unabhängig von der Politik. Dem Bundesfinanzministerium wurden mit dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) weitreichende Kompetenzen in Bezug auf die BaFin eingeräumt. Dazu gehören:
- Satzung: Nach §5 Abs. 3 (FinDAG) hat das Bundesfinanzministerium das Recht, die Satzung der BaFin zu erlassen und in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat zu ändern. Somit hat es deutliche Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die Besetzung des Verwaltungsrates sowie des Fachbeirates und Verbraucherrates. Auch eine Änderung der Rechte und Pflichten ließe sich theoretisch mit einer Satzungsänderung in die Tat umsetzen.
- Geschäftsordnung: Die Geschäftsordnung regelt nach §6 Abs. 2 FinDAG die innere Organisation der BaFin. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen der Genehmigung des Bundesfinanzministeriums.
- Verwaltungsrat: In §7 Abs. 3 FinDAG ist festgelegt, dass das Finanzministerium den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter entsenden darf. Ferner legt §7 Abs. 5 FinDAG fest, dass das Ministerium die Mitglieder des Verwaltungsrats bestellt. Gleiches gilt auch für den Fachbeirat und den Verbraucherbeirat.
- Dienstverhältnis: Das Direktorium der BaFin steht rein rechtlich in einem Dienstverhältnis des Bundes. Nach §9 Abs. 3 FinDAG müssen die Mitglieder sogar einen Amtseid leisten.
In puncto Finanzierung erhält die BaFin hingegen keine Mittel aus dem Bundeshaushalt. Sie deckt ihren Finanzbedarf aus Umlagen und Gebühren, die die beaufsichtigten Unternehmen zu entrichten haben.
Infografik: Struktur der deutschen Finanzaufsicht, Quelle: forex.de, Bundesbank BaFin
Aufgaben der BaFin
Die Hauptaufgabe der BaFin besteht in einer funktionierenden Finanzdienstleistungsaufsicht. Aus den oben beschriebenen Fachbereichen ergeben sich dabei drei große Säulen der Aufsicht:
1) Bankenaufsicht
Die Bankenaufsicht besteht aus zwei wesentlichem Elementen:
Voraussetzungen: Wird ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut gegründet, bedarf es vorher laut §32 Kreditwesengesetz (KWG) einer Genehmigung durch die BaFin. Diese prüft vorher, ob die Voraussetzungen für eine Gründung gegeben sind. Dazu zählen Aspekte wie:
- ausreichendes Anfangskapital (bei Krediteinlageninstituten bis zu 5 Millionen Euro)
- Liquiditätsanforderungen
- sachkundiges und zuverlässiges Management
- Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Pflichten aus laufender Aufsicht: Natürlich stellt die BaFin auch Pflichten für den laufenden Geschäftsbetrieb von Banken auf. Diesen müssen lizenzierte Banken jederzeit Folge leisten. Dazu gehören unter anderem:
- Verhaltenspflichten (z.B. faire Kundeninformationen, Ausführung von Aufträgen stets im besten Interesse des Kunden, Umgang mit Interessenkonflikten)
- Meldepflichten (Liquidität, wichtige Unternehmenskennzahlen, starkes Absinken von Gewinn oder Eigenkapital)
Die Einhaltung der Pflichten durch Banken und Finanzdienstleister prüft die BaFin in regelmäßigen Abständen. Ferner können in bestimmten Fällen auch Sonderprüfungen einberufen werden. Im Zuge der europäischen Bankenaufsicht kümmert sich die BaFin zudem auch noch um systemrelevante Banken, deren Scheitern die Wirtschaft in Deutschland, Europa oder der ganzen Welt erschüttern könnte. Die Nichteinhaltung von Vorschriften kann dabei zu Sanktionen wie Bußgeldern oder sogar dem Entzug einer Lizenz führen.
2) Versicherungsaufsicht
Versicherungsunternehmen bedürfen in Deutschland für ihre Geschäftstätigkeit ebenfalls einer Genehmigung mit ähnlichen Voraussetzungen wie bei der Bankenaufsicht. Die Aufsicht konzentriert sich im Versicherungsbereich zudem auf die Liquidität der Versicherungen, um abgeschlossene Versicherungsverträge jederzeit erfüllen zu können. Ferner schließt die Überwachung natürlich auch die Einhaltung aller Gesetze im Zusammenhang mit der Versicherungswirtschaft ein.
3) Wertpapieraufsicht
Die Wertpapieraufsicht hat ihre Hauptaufgabe in der Gewährleistung der Funktionalität von deutschen Handelsplätzen und Märkten für Wertpapiere und Derivate. So müssen der BaFin durch die Banken beispielsweise alle Wertpapierkäufe und -verkäufe übermittelt werden. Gleiches gilt für Ad-hoc-Meldungen von börsennotierten Unternehmen, die oftmals relevante Informationen für Anleger enthalten. Durch die Datenbasis kann die BaFin möglichen Manipulationen und auch Insiderhandel nachgehen und diese verfolgen. Weitere wichtige Aufgaben im Zuge der Wertpapieraufsicht:
- Prüfung von Verkaufsprospekten auf formale Richtigkeit
- Erlaubnis für die Geschäftsaufnahme von Fonds und anderen Investmentgesellschaften
- Regulierung des Wertpapierhandels (z.B. Verbot von Leerverkäufen während der Finanzkrise)
- Überwachung des Hochfrequenzhandels
- Bilanzkontrollen von Börsen und Finanzunternehmen zur Risiko-Früherkennung
Fazit
Die Regulierungsbehörde BaFin genießt unter Anlegern einen guten Ruf und wird diesem durch klare Voraussetzungen für die Geschäftsaufnahme von Finanzdienstleistern und Banken auch gerecht. Darüber hinaus wird der Verbraucherschutz gerade für Anleger und Bankkunden auch durch die Regulierung in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut. Dies ist natürlich auch eine Konsequenz aus der großen Finanzkrise, da man ähnliche Entwicklungen in der Zukunft vermeiden möchte.