Behördliche Regeln für den Devisenhandel

Der Devisenhandel (Forex) gehört zu den größten Märkten weltweit, denn laut BIZ-Informationen lag das durchschnittliche Handelsvolumen pro Tag im Jahr 2016 bei ca. 5 Billionen US-Dollar. Seitdem Privatanleger online problemlos die Möglichkeit haben, am Devisenhandel teilzunehmen, stellt sich auch die Frage nach der Seriosität der Broker. Entsprechende Skandale haben zudem die Dringlichkeit für Anleger aufgezeigt, sich über die Regulierung und Kontrolle der einzelnen Broker genauer zu informieren. Aus diesem Grund soll nun aufgezeigt werden, unter welchen Umständen ein Forex-Broker in Deutschland Geschäfte machen darf, wo die jeweiligen Kontrollbehörden sitzen und welche Regelungen letztlich für regulierte Broker gelten.

Deutschlandfahne mit BaFin-Schriftzug davor

Bild: Die Regulierung von Brokern hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Broker in Deutschland Dienstleistungen anbieten?

Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen wie den Zugang zum Devisenhandel anbieten möchte, benötigt dafür eine entsprechende Erlaubnis (Lizenz) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dies ist in § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) festgehalten und soll Bankkunden und Privatanleger entsprechend schützen. Darüber hinaus existieren jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel:

  1. Unternehmen mit Sitz in EWR-Staaten

    Hat ein Forex Broker seinen Sitz in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und ist dort bereits lizenziert worden, benötigt er keine gesonderte Erlaubnis der BaFin. Zu den EWR-Staaten gehören neben allen EU-Mitgliedern auch Island, Liechtenstein und Norwegen.

  2. Unternehmen mit Sitz in einem Drittland

    In §53c KWG wird zudem festgelegt, dass die Ausnahmen auch auf Forex Broker aus Ländern außerhalb des EWR angewendet werden können. Dies ist über eine Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums möglich. Dazu müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Gegenseitigkeit (deutsche Broker werden dort auch anerkannt)
    • Beaufsichtigung nach international anerkannten Grundsätzen
    • Zufriedenstellende Zusammenarbeit der dortigen Behörden mit der BaFin
    • Bindende Vereinbarung zwischen den Staaten
Der Devisenmarkt als größter Finanzmarkt

Statistik: Der Devisenmarkt bringt definitiv das größte Handlesvolumen weltweit mit sich, Quelle: Statista, Forex

Welche Konsequenzen haben die Regelungen zur Regulierung?

Anleger im Bereich Forex stehen durch die oben genannten Regelungen und ihre Ausnahmen vor dem Problem, dass nicht jeder Broker auf dem deutschen Markt die gleiche Regulierung erfährt. Dies wirkt sich unter Umständen auf folgende Punkte aus:

  • Die Regelungen der jeweiligen Regulierungsbehörde sind unter Umständen nicht so strikt wie in Deutschland.
  • Die Kontrolle der Regeln fällt unter Umständen nicht so strikt aus.

Dies könnte wiederum negative Folgen für Anleger haben. Mangelende Regulierung führt mitunter nämlich zu folgenden Problemen:

  • Unzureichende Einlagensicherung:

    Die Einlagensicherung für die Geldeinlagen auf dem Depotkonto ist mittlerweile EU-weit gleich geregelt. In anderen Staaten kann diese jedoch ganz anders ausfallen. Muss ein Broker Insolvenz anmelden, geht eventuell ein Teil des dort deponierten Geldes verloren. Dies liegt mitunter auch daran, dass schlecht regulierte Broker keine Trennung zwischen Kundengeldern und eigener Liquidität vornehmen oder dies nicht entsprechend kontrollieren. Diese ist jedoch bei einer Regulierung durch die BaFin oder auch die FCA vorgeschrieben.

  • Schlechte Insolvenzabsicherung:

    Eine eher lasche Regulierung nimmt es mit den Vorschriften zum vorgehaltenen Kapital der Broker nicht so genau. Dies kann die Insolvenzgefahr bei einem Broker jedoch deutlich erhöhen und betrifft damit auch die Anleger.

  • Ausnutzung von Interessenkonflikten:

    Treten Broker als Market Maker auf, legen sie selbst An- und Verkaufspreise für die Währungspaare fest. Diese können vom Markt abweichen und somit zum Nachteil des Traders ausgelegt werden. Der Trader handelt dabei nicht gegen den Markt, sondern nur gegen den Broker. Somit hat der Broker durchaus ein gewisses Eigeninteresse daran, dass der Trader verliert, weil dies seinen eigenen Gewinn steigert.

  • Nachteilige Handelsbedingungen:

    Ein schlecht regulierter Broker hat es zudem deutlich einfacher, durch Orderverzögerungen und fingierte Systemausfälle die Gewinne von Tradern zu schmälern. Ein bekanntes Muster stellen hierbei zahlreiche Gewinne zu Beginn des Tradings vor, welche nach einigen Tagen oder Wochen durch einschleichende stetige Verluste abgelöst werden.

  • Problematische Auszahlungspraxis:

    Auch in Sachen Auszahlungspraxis können unzureichend regulierte Broker leichter tricksen. So werden beispielsweise hohe Gebühren für eine Auszahlung berechnet oder die Mindestauszahlung wird sehr hoch angesetzt. Auch starke Verzögerungen bei den Auszahlungen sind ein Zeichen unseriöser Praktiken, die eher bei schlecht regulierten Brokern vorkommen.

Regulierung durch die BaFin – was bedeutet das genau?

Die Regulierung durch die BaFin in Zusammenarbeit mit der Bundesbank lässt sich in zwei große Teilbereiche aufgliedern. Zum einen müssen Finanzdienstleister wie Forex-Broker bestimmte Voraussetzungen für eine Lizenzierung erfüllen und zum anderen finden regelmäßige Kontrollen statt. Aus sich auch entsprechende Meldepflichten für den jeweiligen Broker ergeben. Die beiden Bereiche werden nun näher beleuchtet.

Bedingungen für eine Lizenzierung durch die BaFin

Die Bedingungen für eine Lizenzierung durch die BaFin enthalten verschiedene Aspekte:

1. Das Anfangskapital des Brokers

Der wichtigste dürfte dabei definitiv das Anfangskapital darstellen, mit dem ein Finanzdienstleister ausgestattet sein muss. Eine solche Regelung ist wichtig, um ein gewisses Fundament zur Insolvenzabsicherung und Gewährleistung entsprechender Liquidität zu schaffen. Die Höhe des Kapitals unterscheidet sich dabei je nach Geschäftsmodell:

Tabelle 1: Anforderungen an das anfängliche Kapital eines Brokers laut BaFin
GeschäftsmodellErklärungBenötigtes Anfangskapital

Market Maker

Diese Broker stellen An- und Verkaufskurse für die Anleger zur Verfügung. Darüber hinaus bilden sie eigene Gegenpositionen.

125.000 Euro

Vermittler

Diese Broker stellen lediglich den Zugang zum Interbankenhandel her und übernehmen somit eine Vermittlungstätigkeit.

125.000 Euro (Besitz und Verwaltung von Kundengeldern) oder 50.000 Euro (kein Besitz oder Verwaltung von Kundengeldern)

Handeln Broker zudem auf eigene Rechnung und legen Kundengelder in anderen Anlageklassen unter Berücksichtigung eigener Entscheidungen an, kann das Anfangskapital sich auf bis zu 730.000 Euro erhöhen. Dies trifft auf den Devisenhandel jedoch eher selten zu.

2. Die Geschäftsführung

In den meisten Fällen müssen Forex Broker für eine Lizenzierung durch die BaFin 2 Geschäftsführer vorweisen, die gewisse Bedingungen erfüllen:

  • Fachliche Eignung (§25c Abs. 1 KWG)
  • Zuverlässigkeit (§25c Abs. 1 KWG – genug Zeit für die Aufgabe)
  • Mindestens ein Geschäftsführer muss im Sitzstaat des Unternehmens seinen Wohnsitz haben

Der Broker muss zudem einen ordentlichen Geschäftssitz aufweisen und eine Adresse angeben, mit der die BaFin in Kontakt treten kann.

3. Bedeutende Anteilseigner

Der BaFin muss zudem mitgeteilt werden, wer an dem Unternehmen in welcher Höhe Beteiligungen hält. Auch bei diesen Personen wird erwartet, dass sie ein gewisses Maß an Zuverlässigkeit mitbringen. Ansonsten kann nach §33 Abs. 1 Nr. 3 die Erlaubnis seitens der BaFin versagt werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die bedeutende Beteiligungen innehaben.

4. Geschäftsplan

Der Forex Broker hat einen tragfähigen Geschäftsplan vorzulegen, aus dem einige wichtige Zusammenhänge hervorgehen müssen:

  • Art des Geschäfts
  • Organisatorischer Aufbau
  • Interne Kontrollverfahren

Zum Prüfverfahren der BaFin gehört es festzustellen, ob der Broker in der Lage ist, diesen Plan am Ende auch umzusetzen.

5. Einlagenversicherung

Aus der Lizenzierung durch die BaFin erwächst für den jeweiligen Broker nach §2 des Anlegerentschädigungsgesetzes (AnlEntG) die Pflicht, sich der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken anzuschließen. Somit sind die Guthaben der Privatanleger auf dem Trading-Konto einschließlich der Gewinne bis zu einer Summe von 100.000 Euro pro Kunde abgesichert. Wertpapiere unterliegen hingegen einer Absicherung von 90% ihres Wertes bis zu einer maximalen Höhe von 20.000 Euro

Regelmäßige Pflichten und Regelungen im Zuge der Lizenzierung

Auch die Meldepflichten und Regelungen im Zuge der Lizenzierung durch die BaFin sind sehr vielfältig:

1. Liquidität

Die Liquiditätsverordnung schreibt vor, dass die täglichen bis monatlich fälligen Zahlungsverpflichtungen immer voll und ganz durch verfügbare Zahlungsmittel abgedeckt sein müssen. Somit wird eine stetige Liquidität gewährleistet. Darüber hinaus sind die Anbieter dazu verpflichtet, entsprechende Kennzahlen für Zeiträume von 3,6 und 12 Monate zu entwickeln. Dies ist notwendig, um die eigene Liquidität stets im Blick behalten zu können. Darüber hinaus müssen die Liquiditätskennzahlen monatlich der Bundesbank gemeldet werden.

2. Meldepflichten

Neben der regelmäßigen Meldung der Liquiditätskennzahlen existieren zahlreiche weitere Meldepflichten für Forex Broker unter deutscher Regulierung:

  • Fluktuation von Geschäftsleitern: Sollte ein Forex Broker einen neuen Geschäftsleiter einstellen wollen oder ein bisheriger Geschäftsleiter ausscheiden, ist dies der Deutschen Bundesbank sofort anzuzeigen. (§24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG)
  • Hoher Verlust: Ein Broker muss der Bundesbank einen Verlust von 25% der anrechenbaren Eigenmittel sofort melden. (§24 Abs. 1 Nr. 4 KWG)
  • Absinken des Anfangskapitals: Sinkt das Anfangskapital unter die gesetzlichen Anforderungen, ist dies der Bundesbank ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. (§24 Abs. 1 Nr. 9 KWG)
  • Veränderung des Brokers: Auch Änderungen der Firmierung, der Rechtsform oder die Verlegung der Niederlassung sowie des Sitzes eines Brokers sind der Deutschen Bundesbank sofort anzuzeigen. (§24 Abs. 1 Nr. 3 und 5 KWG)

Darüber hinaus müssen Broker auch Veränderungen der Beteiligungsstruktur und die Einstellung des Geschäftsbetriebs sofort bei der Bundesbank anzeigen. Neben diesen unverzüglichen Meldepflichten gibt es auch noch Informationen, die regelmäßig angezeigt werden müssen:

Tabelle 2: Beispiele für regelmäßige Meldepflichten im Zuge der BaFin-Regulierung

Gegenstand

Erklärung

Meldeturnus

Bilanzielle Eigenkapitalquote

Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital des Unternehmens ist eine wichtige Kennzahl für die Art der Finanzierung.

Jährlich

Bedeutende Beteiligungen

Hat das Unternehmen sich im Meldeturnus in bedeutender Art und Weise an anderen Unternehmen beteiligt?

Jährlich

Finanzinformationen

Wichtige Kennzahlen zur Finanzsituation des Unternehmens müssen eingereicht werden.

quartalsweise

3. Verhaltensrichtlinien für Broker

Die BaFin macht in ihren Richtlinien keinen Unterschied zwischen verschiedenen Finanzinstituten in Bezug auf den Verhaltenskodex. Diesbezüglich müssen also auch die Broker gewisse Verhaltensregeln einhalten:

  • Klare Darstellung:

    In der Werbung müssen Broker eindeutig darauf hinweisen, welches Risiko das Forex Trading in dem Bereich mit sich bringt. Somit wird eine ausgewogene Darstellung von Chancen und Risiken gewährleistet.

  • Orientierung an Kundenbedürfnissen:

    Zunächst ist zu prüfen, ob spekulative Anlageformen für den Kunden angemessen sind. Zu diesem Zweck können Broker Fragebögen erstellen, um den Kenntnisstand der Anleger zu erfahren. Auf Basis dieser Daten kann der Broker gerade Anfänger eventuell vor der Unangemessenheit dieser Anlageform warnen.

  • Grundsatz der „Best Execution“:

    Eine Order sollte immer zum bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führen. Hierzu gehören auch die Angemessenheit der Gebühren sowie eine möglichst prompte Ausführung der Kundenorders.

  • Aufklärung über Einlagensicherung:

    Ferner sind Anleger über die Einlagensicherung und deren Höhe aufzuklären. Es muss zudem klar ersichtlich sein, welche Guthaben entsprechend geschützt sind.

  • Behandlung von Interessenskonflikten:

    Gerade bei Forex Brokern bestehen mitunter starke Interessenkonflikte gegenüber den Anlegern. Diesen müssen sie durch interne und getrennte Kontrollsysteme begegnen, um Nachteile für Anleger zu vermeiden. Ferner sind die Interessenkonflikte dem Anleger gegenüber klar zu kommunizieren.

Diesen Verhaltenskodex überprüft die BaFin jährlich. Überdies ist sie befugt, entsprechende Sonderprüfungen einzuleiten. So kann sie sich vor Ort von den Maßnahmen in diesem Bereich überzeugen.

Hinweis: Die BaFin hat im Mai erstmals direkt regulatorisch in das Geschäft von CFD-Broker und Forex Brokern eingegriffen. Dabei wurde nämlich die Nachschusspflicht für Anleger abgeschafft. Ab August 2017 dürfen Broker für CFDs und Forex also keine Nachschusspflicht mehr fordern, wenn ein Trade so stark ins Minus rutscht, dass er mehr als das Kapital des Anlegers kosten würde. Die Folge sind obligatorische Stopp-Loss-Limits.

FCA-Regulierung von Forex Brokern in Großbritannien

Die Financial Conduct Authority (FCA) mit Sitz in London, ist das britische Pendant zur BaFin. Des Weiteren ersetzte sie im Jahr 2013 die bis dahin zuständige Behörde FSA. Im Unterschied zur BaFin, ist die FCA von der Regierung unabhängiger und finanziert sich aus Gebühren. Diese werden von Handelsplätzen und Finanzinstituten entrichtet. Die FCA spielt im Bereich Forex eine durchaus wichtige Rolle. Zahlreiche Broker haben hier nämlich ihren Sitz und unterstehen auch in Lizenzfragen der FCA.

Wichtige Prinzipien der FCA-Regulierung

Eines der Herzstücke der FCA-Regulierung liegt in den RPPD-Regeln (Responsibilities of Providers und Distributors fort he Fair Treatment of Costumers). Darin werden vor allem folgende Prinzipien festgelegt:

Tabelle 3: RPPD-Prinzipien der FCA für die Regulierung von Finanzunternehmen

Name

Originalprinzip

Erklärung

1 – Integrity

A firm must conduct its business with integrity.

Integrität setzt voraus, dass ein Broker sich stets an geltende Gesetze und Verordnungen hält.

2 – Skill, care and diligence

A firm must conduct its business with due skill, care and diligence.

Dieses Prinzip zielt neben der nötigen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vor allem auch auf das Know-how der Finanzdienstleister ab.

3 – Management and control

A firm must take reasonable care to organise and control its affairs responsibly and effectively, with adequate risk management systems.

Das dritte Prinzip bezieht sich auf ein funktionierendes Risikomanagement innerhalb des Unternehmens.

4 – Financial prudence

A firm must maintain adequate financial resources.

In diesem Bereich geht um ausreichende finanzielle Ressourcen. So sollten entsprechende Eigenmittel zur Verfügung stehen.

5 – Market conduct

A firm must observe proper standards of market conduct.

Dieses Prinzip beschäftigt sich mit dem Marktverhalten von Finanzdienstleistern und steht einem Missbrauch von Marktmacht entgegen.

6 – Customers‘ interests

A firm must pay due regard to the interests of its customers and treat them fairly.

Die Bedürfnisse der Kunden sollten stets im Mittelpunkt stehen und Kunden müssen fair behandelt werden.

7 – Communications with clients

A firm must pay due regard to the information needs of its clients, and communicate information to them in a way which is clear, fair and not misleading.

Dieses Prinzip besteht auf einer fairen Kommunikation mit den Kunden. Die wichtigen Informationen für Kunden müssen klar und unmissverständlich weitergegeben werden.

8 – Conflicts of interest

A firm must manage conflicts of interest fairly, both between itself and its customers and between a customer and another client.

Interessenkonflikte zwischen dem Anbieter und dem Kunden sowie zwischen verschiedenen Kunden sind stets fair zu handhaben.

9 – Customers: relationships of trust

A firm must take reasonable care to ensure the suitability of its advice and discretionary decisions for any customer who is entitled to rely upon its judgment.

Hier steht die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Finanzdienstleister und Kunde im Mittelpunkt. Ermessensentscheidungen sollten stets angemessen sein.

10 – Clients‘ assets

A firm must arrange adequate protection for clients‘ assets when it is responsible for them.

In diesem Prinzip geht um die Absicherung von Kundeneinlagen, was eine Einlagenversicherung begründet.

11 – Relations with regulators

A firm must deal with its regulators in an open and cooperative way, and must disclose to the appropriate regulator appropriately anything relating to the firm of which that regulator would reasonably expect notice.

Das letzte Prinzip behandelt die Zusammenarbeit mit der Regulierungsbehörde. Hierbei sollen Finanzdienstleister stets kooperativ und offen sein.

Umgang mit Kundengeldern und Einlagenversicherung

Während die obigen Prinzipien sehr allgemein gehalten sind, konkretisiert die FCA diese an vielen Stellen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Umgang mit Kundengeldern gelegt. Dieser ist vor allem deshalb so wichtig, damit Kundengelder im Falle einer Insolvenz entsprechend geschützt werden. Um die Pflichten einzelner Firmen nach dem Client Assets Sourcebook (CASS) genauer zu beschreiben klassifiziert die FCA, Finanzdienstleister nach der Höhe der Kundeneinlagen und der verwahrten Assets pro Kalenderjahr:

Tabelle 4: CASS-Klassifizierung der FCA in Bezug auf Meldepflichten für Finanzunternehmen

CASS Klassifizierung

Höchste Summe an Kundengeldern im letzten Jahr oder geschätzte Summe im laufenden Jahr

Höchster Wert an gehaltenen Kunden-Assets (z.B. Wertpapiere) im letzten Jahr oder geschätzte Summe im laufenden Jahr

„CASS large firm“

Mehr als 1 Milliarde Pfund

Mehr als 100 Milliarden Pfund

„CASS medium firm“

Mehr als 1 Million und weniger als eine Milliarde Pfund

Mehr als 10 Millionen und weniger als 100 Milliarden Pfund

„CASS small firm“

Weniger als 1 Million Pfund

Weniger als 10 Millionen Pfund

Entsprechende Fragebögen zu ihren gehaltenen Kundengeldern und Assets müssen Broker in Großbritannien jedes Jahr, jeweils zum Jahresende bei der FCA einreichen. „CASS large und medium firms“ haben zudem weitere Pflichten. Diese müssen monatlich den sogenannten CMAR-Bericht (Client Money and Assets Return) einreichen, in dem die gehaltenen Positionen genauer aufgeschlüsselt werden. Auf diese Weise erhält die FCA die Möglichkeit, bei Problemen frühzeitig eingreifen zu können und problematische Trends in Branchen zu erkennen.

Trennung von Kundengeldern

In ihren CASS-Vorschriften konkretisiert die FCA unter anderem auch die Trennung von Kundengeldern und Geldern des jeweiligen Finanzdienstleisters. So sind entsprechende Firmen angehalten:

  • Die Kundengelder auf einem speziell dafür vorgesehenen Konto zu deponieren.
  • Die Kundengelder ohne Umweg (keine spätere Trennung) auf einem speziell dafür vorgesehenen Konto zu deponieren.
  • Ein solches Konto kann bei einer Zentralbank, einer hiesigen Bank, einer Bank in Drittstaaten oder einem entsprechenden Geldmarktfonds deponiert werden.

Sollten Kundengelder nicht bei einer Zentralbank deponiert werden, ist der Finanzdienstleister verpflichtet, wichtige Kennzahlen des Instituts zu checken, an dem die Kundengelder deponiert werden. Darüber hinaus sind stets aktuelle Aufzeichnungen über die Deponierung von Kundengeldern anzufertigen.

Einlagenversicherung in Großbritannien

Die Einlagenversicherung in Großbritannien wird über das Financial Services Compensation Scheme (FSCS) geregelt und sieht für Investments folgende Einlagenversicherung vor:

  • 50.000 GBP pro Kunde

Damit liegt die Einlagenversicherung niedriger als hierzulande. Man kann aber trotzdem von einem recht hohen Absicherungsniveau sprechen.

Weitere Praxisregeln für Forex Broker

Neben den allgemeinen Regeln für Finanzdienstleister hat die FCA Ende 2016 zudem direkte Maßnahmen beschlossen, die speziell für Forex und CFD-Broker gelten. Diese beinhalten einige, zum Teil deutliche Einschränkungen. Diese Einschränkungen sollen der Verbesserung der Kundensicherheit dienen.

  • Anfänger dürfen künftig einen maximalen Hebel von 1:25 nutzen
  • Für fortgeschrittene Trader gilt ein maximaler Hebel von 1:50
  • Einzahlungsboni werden generell verboten
  • Broker müssen Statistiken über den Anteil der Gewinner und Verlierer unter ihren Kunden offen legen

Die Veröffentlichung dieser neuen Regelungen, hat den Aktien der damals bekannten Broker geschadet. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Maßnahmen auf die Sicherheit von Anlegern dauerhaft auswirken. Die FCA hat bei Verstößen gegen entsprechende Regelungen besonders weitreichende Befugnisse. Somit kann sie schnell in das Marketing der betreffenden Broker eingreifen. Gerade in Bezug auf die Befugnisse bei Sanktionen, lässt sich die FCA als besonders mächtig bezeichnen.

Die Regulierung von Brokern wird für Anleger immer wichtiger

Infografik: Voraussetzung für eine Lizenz als Broker und gängige Regulierungsmaßnahmen, Quelle: forex.de

CySEC-Regulierung von Forex Brokern in Zypern

Die zypriotische Regulierungsbehörde CySEC dürfte unter Kennern der Branche sehr bekannt sein. Zypern galt aufgrund lascher Regulierung bis zur CySEC-Gründung im Jahr 2004, als Paradies für Broker. Dies hat sich allerdings vor allem in den letzten Jahren immer mehr geändert. Die Regulierung durch die CySEC vermittelt zwar noch nicht das Sicherheitsgefühl wie eine BaFin- oder FCA-Regulierung, verfolgt mittlerweile aber sehr ähnliche Ziele.

Bedingungen für eine Lizenzierung

In einem Praxisguide für angehende Finanzdienstleister hat die CySEC sehr gut aufgezeigt, welche Voraussetzungen für eine Lizenzierung gegeben sein müssen. Dazu gehören:

1. Ausreichendes Anfangskapital

Die Regelungen zum Anfangskapital im „Law 144(1) / 2007“ entsprechen im Großen und Ganzem dem, was auch die BaFin für eine Lizenzierung verlangt:

  • 125.000 Euro (Broker darf Kundengelder verwahren)
  • 50.000 Euro (Broker darf keine Kundengelder verwahren)

Finanzdienstleister, die zudem zusätzlich auf eigene Rechnung handeln und somit Kundengelder durch eigene Anlageentscheidungen investieren, müssen ein Anfangskapital von 730.000 Euro vorweisen. Hier ist allerdings der Fall einer Insolvenz meist mit schwereren Konsequenzen behaftet.

2. Geeignete Anteilseigner

Anteilseigner mit qualifizierten Beteiligungen an einem Broker müssen der CySEC mitgeteilt werden und sollten über eine entsprechende Eignung verfügen.

3. Geeignete Geschäftsführung und Personal

Sowohl bei der Geschäftsführung als auch beim Management sollten Reputation und Fähigkeiten einer Tätigkeit im Bereich Investment nicht entgegenstehen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Geschäftsführung über die nötige Zeit verfügt. Dies ist wichtig um, das Geschäft entsprechend zu leiten und alle Aufgaben pflichtgemäß zu erfüllen. Im Regelfall sind 2 Geschäftsführer erforderlich.

4. Keine zu engen Verbindungen

Hat der Broker zu enge Verbindungen zu anderen Personen oder anderen Staaten, kann die CySEC eine Lizenzierung verweigern. Dies trifft immer dann zu, wenn diese engen Verbindungen eine korrekte Ausführung der Geschäfte verhindern könnten.

5. Firmensitz

Für eine Regulierung durch die CySEC muss sich der Hauptfirmensitz des jeweiligen Brokers in Zypern befinden.

6. Geeignete organisatorische Prozesse

Es muss eine organisatorische Prozessstruktur geschaffen werden, die es Finanzdienstleister erlaubt, die Regelungen der CySEC vollständig einzuhalten. Dazu gehören:

  • Der richtige Umgang mit Interessenkonflikten
  • Die unmissverständliche Zuordnung von Verantwortlichkeiten
  • Die Vermeidung von zusätzlichen Risiken bei Zusammenarbeit mit Dritten
  • Die Implementierung von internem Risikomanagement
  • Die Aufzeichnung von Dienstleistungen und Transaktionen
  • Der Schutz von Kundeneinlagen und weiteres Assets (Trennung von Kundengeldern)

Mitgliedschaft im „Investor Compensation Fund“

Jeder Finanzdienstleister unter der CySEC-Lizenz muss zudem eine Mitgliedschaft im „Investor Compensation Fund“ beantragen. Nur dann ist er in der Lage, Anlegern eine entsprechende Einlagenversicherung bieten zu können. Die Einlagenversicherung des Fonds beträgt 20.000 Euro pro Kunde.

Tafel mit Wechselkursen

Bild: Der Devisenhandel ist ein sehr großer Markt und bedarf einer Regulierung.

Wichtige Verhaltensregeln für lizensierte Broker

Neben den Voraussetzungen für eine Lizensierung schreibt die CySEC zudem auch gewisse Verhaltensregeln für Broker vor, die die Lizenz erworben haben:

1. Klare Kommunikation mit Kunden

Informationen von Finanzdienstleistern an Kunden müssen klar, fair und verständlich sein. Marketingaussagen müssen zudem als solche klar erkennbar sein. Ferner muss das Unternehmen seine Konditionen und Angebote klar und deutlich kommunizieren.

2. Eingehen auf Kundenbedürfnisse

Der Broker muss vorher per Fragebogen Kenntnis über den Wissensstand des Anlegers erlangen. Sollte auf Basis dieser Informationen ein Investment zu riskant ausfallen, muss der Broker den Anleger warnen. Somit sollen Anfänger vor zu hohen finanziellen Risiken geschützt werden.

3. Reporting

Ein Finanzdienstleister muss seinen Kunden möglichst ausführliche Reports über die einzelnen Transaktionen sowie deren Kosten zur Verfügung stellen. Der Kunde soll sich einen Überblick verschaffen können.

Spezielle Regeln für Forex und CFD-Broker

Wie einige andere Regulierungsbehörden hat auch die CySEC Ende 2016 einige Regeln aufgestellt, die speziell auf Forex und CFD-Broker abzielen. Dabei geht es vor allem um folgende Punkte:

  • Der maximale Hebel beträgt grundsätzlich 1:50, wobei erfahrene Anleger nach Bestehen eines Testfragebogens einen höheren Hebel beantragen können.
  • Einzahlungsboni, die zu großem Trading-Volumen verleiten, sind mittlerweile verboten.
  • Nachschusspflichten für Anleger sind verboten. Broker müssen den maximalen Verlust auf die Einlagen des Kunden beschränken.
  • Auszahlungswünsche der Kunden müssen am selben Tag oder spätestens am nächsten Arbeitstag ausgeführt werden.

Mit diesen sehr strengen Regelungen geht die CySEC den eingeschlagenen Weg weiter. Die Regulierung wird deutlich strikter und das Vertrauen in eine CySEC-Lizenz wächst dementsprechend.

Weitere Regulierungsbehörden für Forex Broker

Natürlich gibt es neben den drei ausführlich behandelten Behörden noch weitere Regulierungsstellen für Forex Broker. In der folgenden Tabelle sollen einige dieser Institutionen mit einer kurzen Erklärung und wichtigen Schlüsseldaten näher beschrieben werden:

Tabelle 5: Verschiedene Regulierungsbehörden mit beispielhaften Regelungen

Behörde (Land)

Beschreibung

Wichtige Regelungen

SEC (USA)

Die „United States Securities and Exchange Commission“ wurde im Jahr 1934 als Reaktion auf den Börsencrash 1929 gegründet und soll seitdem das Vertrauen in die Finanzmärkte erhalten. Sie überwacht die Erfüllung von Publizitätspflichten und überwacht Finanzunternehmen   sowie Handelsplätze.

–      Einlagenversicherung: 500.000 US-Dollar (Cash: bis 250.000 US-Dollar)

–      Umfangreiche Comliance-Vorschriften

GFSC (Gibraltar)

Die GFSC von Gibraltar hat deshalb eine nicht unwichtige Rolle, weil Gibraltar als britisches Überseegebiet Teil der Europäischen Union ist. Somit können dort registrierte Broker auch innerhalb aller anderen EWR-Länder ihre Dienstleistungen anbieten.

–      50.000 – 730.000 Anfangskapital benötigt

–      Ausgefeilter Businessplan

–      Einlagenversicherung: 90% der Einlagen, maximal 20.000 Euro

AMF (Frankreich)

Die Autorité des marchés financiers (AMF) ist die Börse und Finanzaufsicht in Frankreich. Sie wurde im Jahr 2003 gegründet. Des Weiteren setzt sie sich neben der Regulierung in Frankreich auch für die Regulierung der Finanzmärkte in ganz Europa ein.

–      Einlagenversicherung (Bankeinlagen): 100.000 Euro pro Kunde

–      Verbot für Werbung mit hochspekulativen Geldanlagen wie Forex oder CFDs

–      Umgehung des Werbeverbots mit Aussetzung der Nachschusspflichten wie z.B. Hebelbegrenzungen in Einzelfällen möglich

FFMS (Russland)

Die russische staatliche Finanzaufsicht ist für die Lizenzierung von Finanzdienstleistern und Banken auf dem russischen Markt zuständig. Einige bekannte Forex-Broker fallen unter diese Regulierungsbehörde.

–      Einlagenversicherung von 700.000 Rubel (20.000 Euro) pro Kunde

Offshore-Lizenzen – was ist davon zu halten?

Forex-Broker mit Offshore-Lizenzen waren vor allem früher äußerst häufig anzufinden. Die Regulierung entsprechender Staaten wie beispielsweise Panama oder Belize, war nicht allzu umfangreich und eher locker gehalten. Auch damals gab es gewisse Anforderungen an die Geschäftsführung. Nichtsdestotrotz ließen der Insolvenzschutz und die Einlagenversicherung solcher Anbieter zu wünschen übrig. Dazu kam, dass ihre Webseiten oftmals in englischer Sprache gehalten wurden. Grund dafür war, dass die Broker nicht selten keine Erlaubnis nach §53c KWG hatten. Mittlerweile hat sich einiges verändert. Anleger achten nun vermehrt auf eine wirksame Regulierung, um sich vor Betrug und Broker-Insolvenzen zu schützen.

Ein Richterhammer auf einer Tastatur

Bild: Die Regulierung ist nicht überall gleich.

Fazit

Keine Regulierung der Welt kann eine Brokerinsolvenz oder eine Übervorteilung von Anlegern komplett verhindern. Jedoch sinken durch ein umfassendes Regelwerk die Gefahren für Anleger, entsprechende Nachteile zu erleiden. Ob es sich dabei um die Einlagenversicherung handelt oder um die zahlreichen Meldepflichten der Broker, die den Regulierungsbehörden ein frühzeitiges Eingreifen ermöglichen – durch die Lizenzierung wird der Forex zumindest rechtssicherer. Die Anlageform an sich bleibt spekulativ und sollte nur mit entsprechendem Know-how in größerem Stil betrieben werden. Trotzdem können Anleger durch die Wahl eines regulierten Brokers Probleme umgehen, die durch unseriöse Anbieter und unzureichende Insolvenzsicherung entstehen.

\"alfred\"

Autor:
Alfred Zeiselberger
Letzte Änderung:
30.09.2021

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Warnhinweis: CFDs sind komplexe Instrumente und bergen ein hohes Risiko, Gelder durch den Hebeleffekt schnell zu verlieren. 74-89% der Privatanleger verlieren Geld, wenn sie CFDs handeln. Da diese Produkte nicht für alle Anleger geeignet sind, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die damit verbundenen Risiken voll und ganz verstehen.