Der Schweizer Franken ist die in der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie dem Fürstentum Liechtenstein gängige Währung. Sie ist außerdem das amtliche Zahlungsmittel in der italienischen Exklave Campione d’Italia sowie der deutschen Exklave Büsingen am Hochrhein, in welcher sie stärker vertreten ist als die eigentliche Währung Euro. Der Schweizer Franken wird in 100 Rappen unterteilt. Seine ISO-Abkürzung lautet CHF, während das Währungszeichen mit Fr. und die Rappenbeträge mit Rp. abgekürzt werden.
Da die alteingesessene Schweizer Bevölkerung eine der Landessprachen Deutsch, Italienisch, Französisch oder Rätoromanisch als Muttersprache hat, ist die Bezeichnung des Schweizer Frankens und der Rappen ebenso in diesen vier Varianten anzutreffen. Im Schweizerdeutschen nennt sich die Währung Schwiizerfranke, im Italienischen Franco svizzero, im Frazösischen Franc suisse, und der rätoromanische Begriff heißt Franc svizzer. Die Unterteilungseinheit hingegen heißt im Italienischen Centesimi, im Französischen Centimes und im Rätoromanischen Raps.
In den Dialekten der deutschsprachigen Schweiz wird der Franken oft auch Stutz genannt. Manch einer führt den Namen auf den berühmten Fürther Münzmeister Conrad Stutz zurück. Einer anderen Erklärung zufolge soll Stutz früher „Tausch“ bzw. stutzen „handeln“ geheißen haben. Fallweise ist heutzutage auch die saloppe Bezeichnung Stein oder Stei anzutreffen. Im französischen Sprachraum nennt man den Franken umgangssprachlich balle (Plural balles).
Die ersten Franken
Bis 1798 oblag die Ausgabe von Münzen den Kantonen, Städten, Abteien und einzelnen Herrschaften. Erst die Gründung der Helvetischen Republik im selben Jahr brachte eine einheitliche Frankenwährung mit sich. Der Franken wurde zur damaligen Zeit in 10 bernische Batzen, aber auch schon in 100 Rappen unterteilt. Obwohl 1803 die Münzhoheit erneut an die Kantone zurückging, legte die Tagsatzung nichtsdestotrotz den Schweizerfranken als Einheitswährung fest.
Offizielle Einführung des Franken
Als 1848 die Schweiz zum Bundesstaat wurde, übernahm der Bund die Verantwortung für die Währung. Mit dem „Bundesgesetz über das eidgenössische Münzwesen“ wurde der Franken am 7. Mai 1850 zum offiziellen Zahlungsmittel in der Schweiz ernannt. Es folgte die Prägung neuer Münzen, deren Rand 1850 und 1851 die Signatur des berühmten Schweizer Münzgraveurs und Bildhauers Antoine Bovy ziert.
Lateinische Münzunion
In der Zeitspanne von 1865 bis 1927, als die Schweiz Mitglied der Lateinischen Münzunion war, zirkulierten Gold- und Silbermünzen aus Frankreich, Italien, Griechenland und Belgien als offizielle Zahlungsmittel. Doch bereits in den 1910er Jahren verlor die Union erheblich an Bedeutung, bis sie schließlich 1927 gänzlich endete.
Bretton-Woods-System
Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen Bemühungen auf, eine internationale Währungsordnung zu schaffen, die einerseits den US-Dollar als Ankerwährung hatte, andererseits die Vorzüge eines flexiblen Wechselkurssystems mit denen eines festen vereinte. Somit war der Schweizer Franken von 1945 weg bis zum Zusammenbruch des Systems im Jahre 1973 an den US-Dollar gekoppelt. Seitdem erlebte der Dollar eine Talfahrt. Aufgrund seines flexiblen Wechselkurses etablierte sich der Schweizer Franken bereits im selben Jahr als eine stabile sowie international begehrte Anlagewährung und behielt dieses Image – zusätzlich bestärkt durch die politische wie auch ökonomische Stabilität des Landes – bis 2011.
Festgesetzter Mindestkurs
Infolge einer lang andauernden Überbewertung des Schweizer Frankens legte die Schweizerische Nationalbank (SNB) im September 2011 einen Mindestkurs von EUR 1.- = CHF 1.20 fest. Gründe für die Festsetzung waren zum einen die stürmischen Zeiten in den PIIGS-Staaten (ein Akronym aus Portugal, Italien, Irland, Griechenland und Spanien), zum anderen die Tatsache, dass die Vereinigten Staaten rote Zahlen schrieben. Infolgedessen stieg der Wechselkurs des Schweizer Frankens zwischen Mai 2010 und August 2011 um über 25 % gegenüber dem US-Dollar und um über 30 % gegenüber dem Euro an. Durch diverse Maßnahmen versuchte die SNB die Überbewertung des Schweizer Frankens zu stoppen, da sich die Situation nachteilig auf die exportorientierte Wirtschaft auswirkte sowie ein Deflationsrisiko barg. Neben der Senkung des Leitzinses, dem Aufkauf ausländischer Wertpapiere und der Geldmengenerhöhung, kündigte die SNB ebenfalls unlimitierte Deviseneinkäufe an, um das Kursziel von mindestens 1.20 Franken je Euro durchzusetzen.
Aufhebung des Mindestkurses
Ab Dezember 2014 begann der Euro gegenüber der US-Währung stetig an Wert zu verlieren, was wiederum mit einer Schwächung des Schweizer Frankens gegenüber der US-Währung einherging. Die zusätzliche Zinserhöhung in den Vereinigten Staaten sowie die Lockerung der Geldpolitik durch die Europäische Zentralbank (EZB) machten Interventionen seitens der SNB notwendig. Als der Interventionsbetrag, der zur Aufrechterhaltung des Mindestkurses im Januar notwendig gewesen wäre, die Marke von 100 Milliarden Schweizer Franken erreichte, entschloss sich die Schweizer Zentralbank am 15. Januar 2015 den Euro-Wechselkurs endgültig freizugeben.
Doch diese Entscheidung ging nicht spurlos am globalen Devisenmarkt vorüber. Rapide stürzte der Wechselkurs des Euro zum Schweizer Franken ab. Der Kurs des Euro lag zweitweise unter einem Franken. Parallel dazu verbilligte sich auch der Preis des US-Dollar. Während in der Schweiz die abrupte Aufhebung des Mindestkurses den Aktienmarkt einbrechen ließ, gerieten europäische Aktienmärkte zwar ins Schwanken, erholten sich aber wieder rasch davon.
Der Goldpreis allerdings erlebte aufgrund dieser Entwicklungen einen markanten Aufschwung. Der Preis einer Feinunze Gold stieg um 35 US-Dollar auf bis zu 1264 US-Dollar. Dies lag u.a. an der Wertsenkung des Dollar: nachdem Gold in der US-Währung gehandelt wird, wurde der Erwerb für Anleger dadurch günstiger.
Münzen
Swissmint in Bern (© Sandstein, via Wikimedia Commons)
Die Münzen des Schweizer Franken werden von der in Bern ansässigen Münzprägestätte Swissmint hergestellt.
Bei 5, 10 und 20 Rappen ist der Rand glatt, bei ½, 1 und 2 Franken hingegen gerippt. Bei der 5-Franken-Münze ist der Rand mit Sternen sowie der Aufschrift „DOMINUS PROVIDEBIT“, einem biblischen Zitat aus der Erzählung von der Opferung Isaaks, versehen, was übersetzt „Der Herr wird vorsorgen“ bedeutet. Sämtliche Schweizer Münzen tragen die Landesbezeichnung „Confoederatio Helvetica“ bzw. „Helvetia“.
Die älteste, heute noch gültige Münze, ist die 10-Rappen-Münze aus dem Jahr 1879. Sie wird nach wie vor mit gleicher Legierung sowie dem gleichen Motiv hergestellt. Bei allen anderen Münzen ab 50 Rappen aufwärts, wurde die Silberlegierung durch Kupfernickel ersetzt, weil die Silberlegierung den Nominalwert überstieg.
Banknoten
Anfänglich wurden die Banknoten von Kantonal- und Geschäftsbanken herausgegeben. 1907 erhielt dann die Schweizerische Nationalbank (SNB) das Exklusivrecht zur Banknotenausgabe. Umgehend kam die erste Serie, basierend auf ausländischen Entwürfen und ergänzt durch Schweizer Hoheitszeichnen, in Umlauf. Die 1911 eingeführte zweite Serie hatte bereits inländische Entwürfe zur Grundlage.
In den 1970er Jahren wurde die Sicherheitsdruck-Abteilung von Orell Füssli mit dem Drucken sämtlicher Schweizer Banknoten beauftragt.
Nach dem gegenwärtigen schweizerisch-liechtensteinischen Währungsvertrag besitzt Liechtenstein kein Recht Schweizer Franken herauszugeben.
Die aktuelle, neunte Banknotenserie gilt als die fälschungssicherste der Welt. Sie besitzt bis zu 18 unterschiedliche Sicherheitsmerkmale. Das Papier wird aus sog. Lintern, einem Nebenprodukt der Baumwollverarbeitung, gewonnen.
1000-Franken-Note als weltweit „zweitteuerste Note“
Die 1000-Franken-Banknote kursiert bereits seit der Herausgabe der ersten Serie. Nach der 10‘000-Brunei-Dollar-Note im Wert von ca. 7400 Franken ist sie die nächste Banknote mit der höchsten Kaufkraft. Im Vergleich dazu ist die höchste Euro-Banknote EUR 500,-, die höchste Dollar-Banknote USD 100,-. Es ist interessant zu erwähnen, dass die Verbreitung der 1000-Franken-Note seit 2004 stetig steigt. Innerhalb von 10 Jahren hat sich die Anzahl der im Umlauf befindlichen „Tausender“ von 20 auf 38 Millionen erhöht.